Da Färbi unter Denkmalschutz steht, konnten wir natürlich nicht sofort mit der Sanierung loslegen. Grundsätzlich müssen alle Maßnahmen, die man an einem Denkmal vornehmen möchte, vorab mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt werden. Tut man das nicht riskiert man z.B. einen Baustopp und im schlimmsten Fall eine Geldbuße!
Grundsätzlich erfolgt die Abstimmung mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde und der übergeordneten Behörde. Die unteren Denkmalschutzbehörden sind Kreisverwaltungsbehörden, also z.B. am Landratsamt oder der Stadt angesiedelt. Die darüberstehende Denkmalschutzbehörde ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, kurz BLfD.
Für Denkmalbesitzer finden regelmäßig Behörden-Sprechtage statt, für die man sich anmelden kann. Dabei kommt ein Vertreter der unteren Denkmalschutzbehörde und der lokal zuständige Gebietsreferent des BLfD zu einer Begehung der jeweiligen Denkmäler vorbei. Wer der zuständige Gebietsreferent für den eigenen Bezirk ist, kann man HIER herausfinden. Bei diesen Vor-Ort-Terminen wird bei laufenden Projekten z.B. der Baufortschritt und auch die (denkmalgerechte) Durchführung der Arbeiten beurteilt oder - wie in unserem Fall - das grundsätzlich Vorgehen der geplanten Sanierung vorbesprochen.
Unser erster Vor-Ort-Termin fand Anfang Dezember 2019 statt. Daran haben natürlich wir als frisch gebackene Denkmaleigentümer, unser Architekt sowie eine Vertreterin der unteren Denkmalschutzbehörde und der für uns zuständige Referent des BLfD teilgenommen. Dabei ging es auch darum, sich erst einmal gegenseitig kennenzulernen. Wir haben außerdem besprochen, was wir grundsätzlich mit Färbi vorhaben und wie das generelle weitere Prozedere ist. Insgesamt war es ein sehr angenehmer Termin, der für uns auch sehr spannend war, weil wir z.B. bei der gemeinsamen Begehung einige interessante Details zu unserem Denkmal erfahren haben 😊. Außerdem haben wir vereinbart, was wir vor dem offiziellen Beginn der Sanierung bereits mit Färbi anstellen dürfen. Konkret ging es hier v.a. um einige Rückbauarbeiten zur Freilegung der historischen Substanz.