Da es aktuell nicht viel Neues zu berichten gibt (die bürokratischen Mühlen mahlen gemächlich vor sich hin 🙄), möchten wir den heutigen Beitrag dem Thema Denkmal-Förderung widmen.
Da wir anfangs keinen wirklichen Durchblick bzgl. der verschiedenen finanziellen Fördermöglichkeiten im Bereich Denkmalschutz hatten, dachten wir es geht anderen vielleicht auch so. Deshalb hier ein kleiner Überblick für Interessierte, der evtl. dem ein oder anderen weiterhilft. Die Infos zur direkten Förderung beziehen sich vorwiegend auf Bayern, Bezirk Mittelfranken, in dem unser Färbi sesshaft ist und erheben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität 😇.
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten eine Denkmalsanierung finanziell etwas weniger schmerzhaft zu gestalten 😉:
1. Direkte Förderung d.h. Beantragung von Fördermitteln, die man ausgezahlt bekommt
und/oder
2. Indirekte Förderung über erhöhte steuerliche Abschreibung (sog. Denkmalschutz-AfA) nach Abschluss der Sanierung (entweder über das jeweilige Sanierungsgebiet - z.B. die Gemeinde oder Stadt - oder als Einzeldenkmal über das zuständige Landesamt für Denkmalpflege). Die Denkmal-AfA beträgt bei Selbstnutzung jährlich 9% über zehn Jahre (§§ 10f EStG).
Welche Option günstiger ist, oder ob ggf. eine Kombination aus direkter und indirekter Förderung Sinn macht (was prinzipiell möglich ist), ist u.a. von der Höhe der Sanierungskosten, dem Einkommen und der Steuerklasse abhängig. Je höher die Kosten und je höher das Einkommen, umso eher lohnt sich die indirekte Förderung über die steuerliche Abschreibung. Bei direkten Fördermitteln ist zu beachten, dass diese steuerlich als Einkommen angerechnet werden (ob das in allen Fällen so ist können wir nicht sagen) und man somit bei Auszahlung der Fördermittel entsprechend Steuern abführen und je nach Förderhöhe auch noch Steuervorauszahlungen leisten muss! Im Zweifelsfall ist sicherlich ein Steuerberater eine gute Investition, um für sich herauszufinden, welche Förderart die beste Option ist. Es gibt auch diverse kostenlose AfA-Onlinerechner, um einen ersten Eindruck zu bekommen.
Für die direkte Förderung gibt es u.a. folgende Optionen:
- Bayerische Landesstiftung; Link Downloadbereich
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD); Link Antrag -dieser wird über die untere Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder Stadt) eingereicht und an das BLfD übermittelt
- Bezirk Mittelfranken; Link Downloadbereich
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz: fördert deutschlandweit. Regional zuständige Ansprechpartner sind HIER verlinkt
Bei allen genannten potentiellen Fördergebern muss ein mehr oder weniger umfangreicher Antrag gestellt werden, und es besteht natürlich nie ein Anspruch auf Föderung. Welche Maßnahmen bzw. Kosten grundsätzlich förderfähig sind variiert ebenfalls (z.B. nur die außenwirksamen Kosten wie Fassade / Fenster oder ein gedeckelter Anteil des sog. denkmalpflegerischen Mehraufwands). Teilweise ist auch der Zeitpunkt der Beantragung zu berücksichtigen. So ist bei einigen Fördergebern eine Förderung ausgeschlossen, wenn der Antrag erst nach Beginn der Sanierung eingereicht wird! Bei der Bayerischen Landesstiftung muss beispielsweise der Antrag lediglich vor Beginn der Sanierung eingereicht werden, dagegen darf beim BLfD erst nach Beantragung und Eingang des Bewilligungsbescheides mit der Sanierung begonnen werden. Am unkompliziertesten bzgl. dem Zeitpunkt der Beantragung ist die Deutsche Stiftung Denkmalschutz: hier kann die Förderung jederzeit, also auch nach Sanierungsbeginn beantragt werden (Frist für die Einreichung ist jedes Jahr am 31.08. für Förderung im jeweiligen Folgejahr, prinzipiell sind mehrfache Anträge möglich). Sicherlich gibt es noch einige weitere Optionen, das waren nur diejenigen mit denen wir uns näher auseinandergesetzt hatten.
Darüber hinaus sind das zuständige Landesamt für Denkmalpflege und die Gemeinde/Stadt an dieser Stelle sicherlich gute Ansprechpartner für weitere (lokale) Fördermöglichkeiten, z.B. über Städtebau-Förderprogramme o.ä. Viele Informationen zum Thema Zuschüsse und Steuervergünstigungen gibt es auch auf der Homepage des BLfD.