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Der erste Schritt, um mit der Sanierung eines Denkmals beginnen zu können ist die sog. Voruntersuchung.
Dabei wird i.d.R. durch den Architekten, die Bauherren, einen Restaurator sowie einen Statiker in Absprache mit dem zuständigen Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege die vorhandene Substanz untersucht und dokumentiert. Im Rahmen der Voruntersuchung wird auch versucht, die Geschichte des Denkmals nachzuvollziehen, z.B. wann es erbaut wurde, ob und wann Umbauten stattgefunden haben und wie das Denkmal ursprünglich einmal ausgesehen hat. Die Ergebnisse der Voruntersuchung sind die Basis für die weitere Planung der Sanierung mit dem Ziel, das Denkmal so originalgetreu wie möglich wieder herzustellen.
Das Ergebnis der Voruntersuchung ist das verformungsgerechte Aufmaß, Befunduntersuchungen und ein qualifiziertes Raumbuch, in dem u.a. auch die vorhandenen Schäden am Denkmal dargestellt sind. Die Voruntersuchung fällt unter den sog. denkmalpflegerischen Mehraufwand, d.h. dass man als Denkmaleigentümer bei den anfallenden Kosten unterstützt wird - natürlich nur nach entsprechender Beantragung und Genehmigung 🙃. Dieser ganze Prozess, mit diversen Anträgen und Rücksprachen, hat sich in unserem Fall leider - u.a. auch Corona-bedingt - sehr lange hingezogen. So ging über ein Jahr ins Land bis wir mit der eigentlichen Voruntersuchung starten konnten.
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Ein Tag vor Weihnachten - da darf man eigentlich noch keine Geschenke auspacken...aber naja, wir machen da eine Ausnahme und packen unser Färbi aus 😄. Die Südfassade ist mit Platten verschalt, ist aber eigentlich - wie der Rest von Färbi auch - eine Fachwerkfassade. Das Fachwerk war früher mal verputzt, dazu wurden Schilfrohrmatten als Putzträger auf die Balken aufgebracht. Nachdem der Putz sich nach und nach verabschiedet hatte, wurde die Fassade dann mit einer Lattung versehen und mit Platten abgedeckt.
Als erstes haben wir also ein Gerüst gestellt und einen Teil der Latten und die Platten sowie losen Putz abgenommen und entsorgt. Die vertikal verlaufenden Latten haben wir noch belassen, um die Putzreste noch etwas zu fixieren (da wir den Putz aktuell noch nicht entfernen dürfen).
Danach konnte man das Fachwerk schon erahnen und Färbi sieht gleich ganz anders aus 😊. Wir findens gut, weil man schon erahnen kann wie schön die Fachwerkfassade nach der Restauration mal aussehen wird. Ob es der Rest des Dorfes auch so sieht wissen wir nicht...Die ältere Generation wird vielleicht lästern "Edz hams die scheeene Fasaadn wechgmacht und edzadla schauds so schlambert aus" 😂. (Übersetzung für Alle, die nicht des Fränkischen mächtig sind: Jetzt haben sie die schöne Fassade abgemacht und jetzt schauts so schlampig aus).
Wie auch immer - macht Euch gerne selbst ein Bild 😉:
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Nachdem wir das offizielle "Go" des Denkmalschutzes zum Rückbau einiger nicht-historischer Elemente in und an Färbi hatten, ging es auch direkt mit einigen Rückbauten im Inneren los. Der Flur und das Treppenhaus im Erdgeschoss wurden von Holzpaneelen an der Decke befreit und die Abtrennunng eines Badezimmers im Erdgeschoss wurde rückgängig gemacht. Die Vorbesitzer hatten um die Toilette herum begonnen Wände für ein Badezimmer abzutrennen, die Maßnahmen wurden dann aber vom Denkmalschutz gestoppt. Die Toilette haben wir zunächst belassen, weil sie als Baustellenklo optimal ist und wir somit kein DIXI Klo o.ä. mieten müssen. Damit das stille Örtchen zumindest ein wenig Privatsphäre bietet, haben wir es nach dem Abbruch der Wand mit einem provisorischen Sitzschutz versehen.
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Da Färbi unter Denkmalschutz steht, konnten wir natürlich nicht sofort mit der Sanierung loslegen. Grundsätzlich müssen alle Maßnahmen, die man an einem Denkmal vornehmen möchte, vorab mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt werden. Tut man das nicht riskiert man z.B. einen Baustopp und im schlimmsten Fall eine Geldbuße!
Grundsätzlich erfolgt die Abstimmung mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde und der übergeordneten Behörde. Die unteren Denkmalschutzbehörden sind Kreisverwaltungsbehörden, also z.B. am Landratsamt oder der Stadt angesiedelt. Die darüberstehende Denkmalschutzbehörde ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, kurz BLfD.
Für Denkmalbesitzer finden regelmäßig Behörden-Sprechtage statt, für die man sich anmelden kann. Dabei kommt ein Vertreter der unteren Denkmalschutzbehörde und der lokal zuständige Gebietsreferent des BLfD zu einer Begehung der jeweiligen Denkmäler vorbei. Wer der zuständige Gebietsreferent für den eigenen Bezirk ist, kann man HIER herausfinden. Bei diesen Vor-Ort-Terminen wird bei laufenden Projekten z.B. der Baufortschritt und auch die (denkmalgerechte) Durchführung der Arbeiten beurteilt oder - wie in unserem Fall - das grundsätzlich Vorgehen der geplanten Sanierung vorbesprochen.
Unser erster Vor-Ort-Termin fand Anfang Dezember 2019 statt. Daran haben natürlich wir als frisch gebackene Denkmaleigentümer, unser Architekt sowie eine Vertreterin der unteren Denkmalschutzbehörde und der für uns zuständige Referent des BLfD teilgenommen. Dabei ging es auch darum, sich erst einmal gegenseitig kennenzulernen. Wir haben außerdem besprochen, was wir grundsätzlich mit Färbi vorhaben und wie das generelle weitere Prozedere ist. Insgesamt war es ein sehr angenehmer Termin, der für uns auch sehr spannend war, weil wir z.B. bei der gemeinsamen Begehung einige interessante Details zu unserem Denkmal erfahren haben 😊. Außerdem haben wir vereinbart, was wir vor dem offiziellen Beginn der Sanierung bereits mit Färbi anstellen dürfen. Konkret ging es hier v.a. um einige Rückbauarbeiten zur Freilegung der historischen Substanz.
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Im Jahr 2019 waren wir auf Haussuche. Ein Neubau kam für uns von Anfang an nicht in Frage. Wir wollten nichts "von der Stange", sondern lieber ein Haus mit Charakter und Geschichte. Daher haben wir gezielt nach alten Häusern gesucht. Auf das Thema Denkmalschutz sind wir dabei eher durch Zufall gestoßen. Nun mag sich der ein oder andere fragen, warum ausgerechnet eine Denkmalschutz-Immobilie?! Ja, das bedeutet einen bürokratischen und auch finanziellen Mehraufwand. Aber: wenn man sich ohnehin für historische Häuser interessiert, bringt ein Haus, das unter Denkmalschutz steht auch finanzielle Vorteile mit sich (z.B. erhöhte steuerliche Abschreibung).
Wir möchten an dieser Stelle auf jeden Fall eine Lanze für den Denkmalschutz brechen, der letztlich verhindert, dass mehrere Jahrhunderte alte Kulturdenkmäler einfach abgerissen werden dürfen. Ganz klar ist aber auch: wer eine "billige" Immobilie sucht und diese dann mit Styropor- und Gipskartonplatten, einflügeligen Kunststofffenstern und einer Aluminium-Tür mal eben auf Vordermann bringen, und das Ensembel dann mit einer geschmackvollen Gabione im Vorgarten abrunden möchte, dem sei an dieser Stelle von einer Denkmalimmobilie abgeraten 😜. Bevor wir nun den Hass aller Gabionenliebhaber auf uns ziehen: zu einem modernen Haus kann das ja vielleicht passen und ein stimmiges Gesamtwerk abgeben, zu einem Fachwerkhäuschen aus dem 18. Jahrhundert aber eben nicht. Ein kleiner Kauftipp, der mir an dieser Stelle spontan einfällt ist der "Der Abrisskalender - 365 Bausünden zum Abreißen", Prädikat sehr empfehlenswert 😄!
Falls man ein Häuschen ins Auge gefasst hat und unsicher ist, ob es sich um ein Denkmal handelt, kann man das über den Bayerischen Denkmal-Atlas herausfinden. Dort sind sowohl Einzeldenkmäler gelistet, als auch Gebäude, die unter Ensembleschutz stehen. Bei einem Einzeldenkmal untersteht das komplette Gebäude dem Denkmalschutz, bei Ensembelschutz (z.B. in historischen Ortskernen) beschränkt sich der Denkmalschutz auf den nach außen sichtbaren Bereich, wie z.B. Fassade, Fenster oder Dach. Wer im Raum Bayern auf der Suche nach einer Denkmal-Immobilie ist, kann zum Verkauf stehende Denkmäler beispielsweise über die Denkmalbörse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege oder über Immobilienmakler, die sich auf solche Immobilien spezialisiert haben finden. In unserem Fall war es "Die Denkmalschutz-Immobilie".
So sind wir auf ein ehemaliges Färberhaus Baujahr 1786 gestoßen. Im Juni 2019 stand der erste Besichtigungstermin an...nur mal so zum gucken 😁. Nun ja, es war dann - zumindest bei der weiblichen Hälfte der zukünftigen Besitzer 🤭- Liebe auf den ersten Blick. Was andere Interessenten bisher eher abgeschreckt hatte, war für uns ein großer Pluspunkt: die Tatsache, dass Färbi - wie wir unser Färberhaus inzwischen liebevoll nennen - zum Großteil noch im Zustand anno 1786 war und man somit die Grundsubstanz recht gut beurteilen konnte.
Da mein Mann und ich nicht "vom Fach" sind, folgte nach einiger Bedenkzeit im September 2019 ein weiterer Besichtigungstermin. Dabei haben wir uns professionelle Unterstützung durch unseren zukünftigen Architekten und Statiker geholt. Tipp an dieser Stelle an alle (zukünftigen) Denkmalbesitzer: sucht Euch unbedingt einen Architekten mit Erfahrung im Bereich Denkmal, da die Anforderungen mit einem Neubau nicht vergleichbar sind! Unser Architekt wurde uns z.B. vom zuständigen Landesamtes für Denkmalpflege empfohlen.
Fazit der Experten: Färbi ist ein "ehrliches Haus". Es hat natürlich seine Baustellen, aber größere Katastrophen sind erst mal nicht ersichtlich. Somit war der Ehemann dann auch bald überredet 😄 und die Entscheidung gefallen.
Ende Oktober war alles unter Dach und Fach und wir waren nun stolze Denkmalbesitzer 😊.
Hier ein paar Impressionen von Färbi in dem Zustand, in dem wir es 2019 erworben haben:
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