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Nachdem unser Häuschen nun komplett eingerüstet ist, kann es endlich auch dem Putz an der Nordfassade an den Kragen gehen. Wie auch an der Westfassade wurde dort Zementputz auf Streckmetall aufgebracht. Der Zementputz ist auch nach vielen Jahren noch ganz wunderbar in Schuss - dementsprechend groß war die Vorfreude auf dieses Unterfangen 😅. Runter muss er leider in jedem Fall, weil Zementputz für ein Fachwerk bauphysiologisch leider keine gute Wahl ist (siehe auch Beitrag zur Westfassade). Von der "Entputzung" der Westfassade wussten wir ja schon wie viel Spaß es machen und wie lange es sich hinziehen wird...von daher wurde die Nordwand kurzum zur Eiger-Nordwand erklärt, die es zu bezwingen galt 😁. Wenn der Putz dann erst mal runter ist, können die Hölzer des Fachwerks beurteilt und später saniert werden. Langfristig wird die Nordseite wieder einen Verputz bekommen - u.a. aus Brandschutzgründen wegen der Nähe zum Nachbargrundstück.
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In der Woche vor Ostern war es endlich soweit: ein Gerüstbauer war gefunden und beauftragt und nach nur einem (langen) Tag war unser Färbi komplett eingerüstet!
Besten Dank an Gerüstbau Jakob für die schnelle und gute Arbeit!
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Fast pünktlich zum Tag der deutschen Einheit dachten wir uns: die Mauer muss weg 😄!
Um ehrlich zu sein, war es eher die endlich vorhandene Baugenehmigung, die uns animiert hat die Reste der bereits sei Langem abgerissenen Scheune abzutragen (zwei Mauerstücke und die Reste eines ehemaligen Holzverschlages der ursprünglich über dem Gewölbekeller war). Dort wo die Scheune stand soll zukünftig unsere Garage ihr zuhause finden. Über den Gewölbekeller möchten wir unsere Terasse bauen, die dem Keller von oben auch etwas Schutz vor Regen bieten und das Unkraut im Zaum halten soll. Außerdem musste eine Backsteinmauer weichen - die dem (hoffentlich) bald stehenden Gerüst im Weg wäre. Die Backsteine möchten wir auf jeden Fall wiederverwenden (wahrscheinlich zur Aufmauerung des nicht mehr vorhandenen Kellerhalses). Deshalb haben wir sie in liebevoller Handarbeit vom - leider noch sehr intakten - Zementmörtel befreit.
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Endlich gibt es wieder Neuigkeiten - und dann auch noch sehr gute 🥳! Die Voruntersuchung ist abgeschlossen, alle notwendigen Anträge sind gestellt und bewilligt. Die Baugenehmigung ist da und auch die sog. Sanierungsvereinbarung mit der Gemeinde ist geschlossen. Diese ist notwendig, um die erhöhte steuerliche Abschreibung, die bei einer Denkmalimmobilie möglich ist, nach Abschluss der Sanierung geltend machen zu können.
Da nun alle Formalitäten geklärt sind, kann es endlich mit der eigentlichen Sanierung losgehen. Das heißt wir können Angebote für die ersten Gewerke einholen und diese dann hoffentlich auch bald beauftragen - was angesichts der aktuellen Situation im Handwerk mit Personalmangel/Lieferengpässen und steigenden Preisen natürlich auch nicht ganz einfach ist...
Losgehen wird es mit der Sanierung des Dachstuhles und der Fassade, d.h. denkmalerfahrene Zimmerer und Gerüstbauer sind gerade heiß begehrt 😁!
Parallel dazu läuft aktuell die Entscheidung darüber, wie unser künftiges Heizsystem aussehen soll. Dazu haben wir uns Energieberater mit ins Boot geholt, um die KFW-Förderung "Effizienzhaus Denkmal" nutzen zu können.
Wir hoffen, dass wir bald Bilder eines eingerüsteten Färberhauses präsentieren dürfen 🙃!
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Da es aktuell nicht viel Neues zu berichten gibt (die bürokratischen Mühlen mahlen gemächlich vor sich hin 🙄), möchten wir den heutigen Beitrag dem Thema Denkmal-Förderung widmen.
Da wir anfangs keinen wirklichen Durchblick bzgl. der verschiedenen finanziellen Fördermöglichkeiten im Bereich Denkmalschutz hatten, dachten wir es geht anderen vielleicht auch so. Deshalb hier ein kleiner Überblick für Interessierte, der evtl. dem ein oder anderen weiterhilft. Die Infos zur direkten Förderung beziehen sich vorwiegend auf Bayern, Bezirk Mittelfranken, in dem unser Färbi sesshaft ist und erheben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität 😇.
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten eine Denkmalsanierung finanziell etwas weniger schmerzhaft zu gestalten 😉:
1. Direkte Förderung d.h. Beantragung von Fördermitteln, die man ausgezahlt bekommt
und/oder
2. Indirekte Förderung über erhöhte steuerliche Abschreibung (sog. Denkmalschutz-AfA) nach Abschluss der Sanierung (entweder über das jeweilige Sanierungsgebiet - z.B. die Gemeinde oder Stadt - oder als Einzeldenkmal über das zuständige Landesamt für Denkmalpflege). Die Denkmal-AfA beträgt bei Selbstnutzung jährlich 9% über zehn Jahre (§§ 10f EStG).
Welche Option günstiger ist, oder ob ggf. eine Kombination aus direkter und indirekter Förderung Sinn macht (was prinzipiell möglich ist), ist u.a. von der Höhe der Sanierungskosten, dem Einkommen und der Steuerklasse abhängig. Je höher die Kosten und je höher das Einkommen, umso eher lohnt sich die indirekte Förderung über die steuerliche Abschreibung. Bei direkten Fördermitteln ist zu beachten, dass diese steuerlich als Einkommen angerechnet werden (ob das in allen Fällen so ist können wir nicht sagen) und man somit bei Auszahlung der Fördermittel entsprechend Steuern abführen und je nach Förderhöhe auch noch Steuervorauszahlungen leisten muss! Im Zweifelsfall ist sicherlich ein Steuerberater eine gute Investition, um für sich herauszufinden, welche Förderart die beste Option ist. Es gibt auch diverse kostenlose AfA-Onlinerechner, um einen ersten Eindruck zu bekommen.
Für die direkte Förderung gibt es u.a. folgende Optionen:
- Bayerische Landesstiftung; Link Downloadbereich
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD); Link Antrag -dieser wird über die untere Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder Stadt) eingereicht und an das BLfD übermittelt
- Bezirk Mittelfranken; Link Downloadbereich
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz: fördert deutschlandweit. Regional zuständige Ansprechpartner sind HIER verlinkt
Bei allen genannten potentiellen Fördergebern muss ein mehr oder weniger umfangreicher Antrag gestellt werden, und es besteht natürlich nie ein Anspruch auf Föderung. Welche Maßnahmen bzw. Kosten grundsätzlich förderfähig sind variiert ebenfalls (z.B. nur die außenwirksamen Kosten wie Fassade / Fenster oder ein gedeckelter Anteil des sog. denkmalpflegerischen Mehraufwands). Teilweise ist auch der Zeitpunkt der Beantragung zu berücksichtigen. So ist bei einigen Fördergebern eine Förderung ausgeschlossen, wenn der Antrag erst nach Beginn der Sanierung eingereicht wird! Bei der Bayerischen Landesstiftung muss beispielsweise der Antrag lediglich vor Beginn der Sanierung eingereicht werden, dagegen darf beim BLfD erst nach Beantragung und Eingang des Bewilligungsbescheides mit der Sanierung begonnen werden. Am unkompliziertesten bzgl. dem Zeitpunkt der Beantragung ist die Deutsche Stiftung Denkmalschutz: hier kann die Förderung jederzeit, also auch nach Sanierungsbeginn beantragt werden (Frist für die Einreichung ist jedes Jahr am 31.08. für Förderung im jeweiligen Folgejahr, prinzipiell sind mehrfache Anträge möglich). Sicherlich gibt es noch einige weitere Optionen, das waren nur diejenigen mit denen wir uns näher auseinandergesetzt hatten.
Darüber hinaus sind das zuständige Landesamt für Denkmalpflege und die Gemeinde/Stadt an dieser Stelle sicherlich gute Ansprechpartner für weitere (lokale) Fördermöglichkeiten, z.B. über Städtebau-Förderprogramme o.ä. Viele Informationen zum Thema Zuschüsse und Steuervergünstigungen gibt es auch auf der Homepage des BLfD.